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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 292/19

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3; EStG § 9 Abs. 5 Satz 1

Arbeitszimmer eines Unfallchirurgen

Leitsatz

Aufwendungen eines Unfallchirurgen für ein häusliches Arbeitszimmer können auch dann keine Berücksichtigung als Werbungskosten finden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer mit einer sog. Teleradiologie ausstattet, die der Unfallchirurg im Rahmen von Rufbereitschaftsdiensten verwenden kann.

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 8 Nr. 33
DStRE 2021 S. 1182 Nr. 19
GStB 2021 S. 165 Nr. 5
OAAAH-73821

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 19.10.2020 - 1 K 292/19

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