Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
31. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil VII: Lösungen zu den Aufgaben
7001Aufgabe 1 (Einsteiger)
Die Aufgabenstellung finden Sie in Tz. 1230!
Unternehmensrechtsformen
Zunächst kann M. Yilmaz ein gewerbliches Einzelunternehmen gründen. Er ist somit der Inhaber dieses Unternehmens und alleiniger Gesellschafter. M. Yilmaz haftet mit seinem Gesamtvermögen (Betriebsvermögen + Privatvermögen) für die Schulden des Unternehmens. Er benötigt zur Gründung formal kein Startkapital. Vermutlich wird er zunächst keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb bedürfen, sodass er kein Handelsgewerbetreibender und damit auch kein Kaufmann ist. Als alleiniger Gesellschafter kommen die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG nicht in Betracht.
M. Yilmaz kann aber auch eine Kapitalgesellschaft gründen. Hier wären vor allem zu nennen:
UG (haftungsbeschränkt), Mindestkapital 1 €,
GmbH, Mindestkapital 25.000 € und
AG, Mindestkapital 50.000 €.
Im Gegensatz zum gewerblichen Einzelunternehmen ist das Verlustrisiko des M. Yilmaz bei Kapitalgesellschaften auf die Höhe seiner jeweiligen Einlage beschränkt. Sein Privatvermögen bleibt bei einer Insolvenz der Kapitalgesellschaft unberührt.
7002Aufgabe 2 (Fortgeschrittene)
Die Aufgabenstellung finden...