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NWB Nr. 11 vom Seite 743

Nachschusspflicht der Gesellschafter bei Auflösung einer GbR

Prof. Dr. Stephan Arens

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 776Mit der Erbringung seiner Einlage ist der Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) im Regelfall seiner Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag nachgekommen. Im Rahmen der Abwicklung der Gesellschaft kann es allerdings zu einer bösen Überraschung kommen, wenn der Liquidator einen Verlust feststellt und hierfür einen Ausgleich von einem Gesellschafter fordert. Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (, NWB EAAAH-64398) hat kürzlich eine Nachschusspflicht bestätigt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Nachschusspflicht der Gesellschafter

[i]Keine Nachschusspflicht bei der werbenden GesellschaftMit der Erbringung seiner Einlage ist der Gesellschafter einer GbR im Regelfall seiner Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag nachgekommen. Bei einer „werbenden“ Gesellschaft ist eine Nachschusspflicht (§ 707 BGB) daher prinzipiell ausgeschlossen.

[i]Fehlbetrag nach Liquidation muss ausgeglichen werdenIm Abwicklungsstadium ändert sich dies aber: Verbleibt nach der Liquidation ein Fehlbetrag, reicht also das Aktivvermögen der Gesellschaft nicht aus, sämtliche Gesellschaftsverbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern sowie den Gesellschaftern zu befriedigen, sieht § 735 BGB eine Nachschusspflicht vor.

[i]Erfasste SchuldenUnstreiti...

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