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NWB Nr. 11 vom Seite 776

Nachschusspflicht der Gesellschafter bei Auflösung einer GbR

Liquidator kann zu Ausgleichszwecken Nachschüsse einfordern – BGH II ZR 150/19

Prof. Dr. Stephan Arens

Mit der Erbringung seiner Einlage ist der Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) im Regelfall seiner Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag nachgekommen. Daher ist die Frage, ob und wann ein Gesellschafter der Gesellschaft gegenüber zu einem Nachschuss verpflichtet ist, viel diskutiert. Eine insoweit böse Überraschung kann es geben, wenn der Liquidator im Rahmen der Abwicklung der Gesellschaft einen Verlust feststellt und hierfür einen Ausgleich von einem Gesellschafter fordert. Hierzu hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (, NWB EAAAH-64398) kürzlich entschieden und die Nachschusspflicht bestätigt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Die Schlussabrechnung in der Abwicklung der GbR

[i]Ausschüttung oder AusgleichIn einer GbR ist ein Überschuss, der nach der Berichtigung der gemeinschaftlichen Schulden und der Rückerstattung der Einlagen verbleibt, an die Gesellschafter auszuschütten (§ 734 BGB). Spiegelbildlich bestimmt § 735 BGB das Vorgehen, wenn sich im Zuge der Abwicklung kein zu verteilender Überschuss, sondern ein Verlust ergibt. Für diesen Fall ordnet die Vorschrift eine durch einen Nachschuss zu erfüllende Ausg...

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