Fallsammlung Internationales Steuerrecht
14. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 3: Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungssteuerrecht
Fall 35
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer (§ 26 KStG)
Sachverhalt
Die schwäbische Spätzlesmaschinenfabrik SMF GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Stuttgart unterhält in Santiago de Chile/Chile eine Betriebsstätte zum Vertrieb der deutschen Qualitätsprodukte. In 01 erzielt die GmbH Einkünfte von 800 000 €, in dem der von der chilenischen Betriebsstätte erzielte Netto-Gewinn von (umgerechnet) 100 000 € enthalten ist. Als Betriebsausgaben sind u. a. gebucht worden:
Deutsche Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 120 000 €;
Chilenische Steuer auf gewerbliche Einkünfte (impuesto a la renta) in Höhe von insgesamt 22 000 €.
Abwandlung
Die Vertriebsbetriebsstätte befindet sich auf Exotic Islands und der Körperschaftsteuersatz beträgt nur 10 %, so dass auch nur 10 000 € für income tax als Betriebsausgaben gebucht wurden.
Frage
Berechnen Sie die festzusetzende Körperschaftsteuer für beide Alternativen.
Lösung
Die SMF GmbH ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG i. V. m. §§ 10, 11 AO unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, da sich Sitz und Geschäftsleitung im Inland befinden. Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht bezieht sich auf das Welteinkommen (§ 1 Abs. 2 KStG). SMF bezieht ausländische Einkün...