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BFH 15.07.2020 III R 68/18, BBK 6/2021 S. 272

Steuerrecht | Gewerbesteuerfreibetrag bei Gründung einer GmbH & atypisch Still

Bei Gründung einer GmbH & atypisch Still im Laufe des Jahres wird der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 € für die GmbH & atypisch Still, die eine Mitunternehmerschaft darstellt, in voller Höhe gewährt. Jedoch wird der GmbH für die Zeit vor der Gründung der GmbH & atypisch Still kein Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gewährt.

Im [i]Finanzamt erließ zwei Gewerbesteuermessbescheide Streitfall wurde am eine GmbH & atypisch Still gegründet, indem sich der X als atypisch stiller Gesellschafter an der schon länger existierenden GmbH beteiligte. Das Finanzamt erließ zwei Gewerbesteuermessbescheide: Der erste Bescheid ging an die GmbH und erfasste den Gewinn vom bis zum ; ein Freibetrag wurde nicht berücksichtigt. Der zweite – nicht streitige – Bescheid betraf die GmbH & atypisch Still und erfasste ...

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