Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek

Klausurentraining für Steuerfachangestellte

19. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61998-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64669-0

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Klausurentraining für Steuerfachangestellte (19. Auflage)

Klausursatz I: Lösung Steuerwesen

Aufgabenteil I: Einkommensteuer, Abgabenordnung (53,0 Punkte)

1. Sachverhalt (5,0 Punkte)
1. Aufgabe

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet, hat dies auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb eröffnet wird, hier also der Stadt Dortmund, § 138 Abs. 1 AO.


2,0 P

2. Aufgabe

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbliche Unternehmer, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. von mehr als 60 000 € im Wirtschaftsjahr erzielt haben, sind verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO).


1,0 P
Die Verpflichtung ist vom Beginn des Wirtschaftsjahres an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser Verpflichtung hingewiesen hat (§ 141 Abs. 2 AO). Demnach ist Theo Tüftler mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2022 zur Buchführung verpflichtet.



2,0 P

2. Sachverhalt (16,0 Punkte)
1. Aufgabe

Es handelt sich um eine Entnahme, die mit dem Teilwert i. H. von 35,30 € zzgl. darauf entfallender Umsatzsteuer i. H. von (35,30 € × 19 % =) 6,70 € als Betriebseinnahme zu erfassen ist.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinnauswirkung insgesamt:
+ 42 €
3,0 P

2. Aufgabe

Die Entschädigung der Versicherung ist als Betriebseinnahme anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebseinnahmen:

Der verbleibende, nicht erstattete Betrag i. H. von

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