IWB Nr. 5 vom Seite 1

Worte kochen keinen Reis

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Einige Köche trauen ihrem Berufsumfeld nicht mehrViele Köche verderben bekanntlich den Brei. Das Sprichwort stößt der gebeutelten Gastronomie derzeit vermutlich eher bitter auf. Denn der stetig verlängerte Lockdown bleibt bestimmt nicht ohne Folgen. Ich lese, dass sich Köche in klassischen Tourismuszentren nach anderen Jobs umsehen, weil sie dem Licht am Ende des Corona-Tunnels nicht trauen. Dies sind Wendepunkte im Leben von Profis in ihrem Metier. Und es geht mir nahe, weil ich gern ausgehe.

[i]Macht es die Maschine oder der Expertenrat?Vielleicht spekulieren darum die ersten Anleger auf den Erfolg vollautomatisch arbeitender Kantinen. Wie auch immer das Geschäftsfeld robotic kitchen hochkocht, meine kulinarischen Erwartungen sind insoweit gering. Doch komme ich auf den sprichwörtlichen Misserfolg zurück, wenn zu viele Menschen an derselben Sache arbeiten. Darum stimmt es bedenklich, wenn gefühlt jede Woche neue Gremien geschaffen werden – Arbeitskreis hier, Taskforce da. Der chinesische Volksmund sagt nicht ohne Grund „Worte kochen keinen Reis“. Das gilt nicht nur für die Küche. Er wird in Politik und Unternehmen häufig bestätigt.

In der Wirtschaft und in der steuerlichen Beratung zeigt sich allerdings, dass es kein Gerangel um Zuständigkeiten mehr gibt, wenn die Dinge schief gegangen sind. Dann ist und bleibt Verantwortung unteilbar. Dann schmerzt es, wenn sich Fehler nicht mehr in die nächste Instanz tragen lassen (s. Kurznachricht zum zweiten BFH-Urteil auf S. 178). 

[i]Komplexe und streitbeladene Themen im Internationalen SteuerrechtIn dieser IWB zeigen Hummer/Hintz ab , was bei einer Bau- und Montagebetriebsstätte (im konkreten Fallbeispiel bei Errichtung eines Hochregallagers) in Österreich frühzeitig zu bedenken ist. Die Abwicklung eines solchen Projekts erfordert wegen der verschiedenen Steuerarten und weiteren Themen nicht nur geschicktes Management, sondern oft auch frühzeitigen Expertenrat. Nichts anderes dürfte für die steuerliche Abwicklung gruppeninterner Dienstleistungen in Russland gelten. Doch hat die föderale Steuerverwaltung im letzten Jahr Hinweise veröffentlicht, die besonders streitanfällige Bereiche entschärfen können (vgl. Halat ab ). Eine bedachte Dokumentation hilft, wie fast immer, schon etwas weiter. Nicht bis zum letzten Moment warten sollte man auch bei erbrechtlichen Klärungen, zumal bei der Besteuerung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht der Schweiz. Der Kanton Jura steht zwar nicht im Ruf, ein typischer Zuzugswohnsitz für nach dem Aufwand besteuerte Ausländer zu sein, doch ist sein kantonales Recht durchaus typisch, wie Hindersmann/Myßen ab  darlegen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 5 / 2021 Seite 1
NWB EAAAH-73149