Online-Nachricht - Freitag, 05.03.2021

Versicherungsteuer | Versicherungsteuerbarkeit gemäß § 1 VersStG (BMF)

Das BMF hat vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben ausführlich zur Versicherungsteuerbarkeit gemäß § 1 VersStG Stellung genommen ().

In seinem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:

A. Gemeinschaftsrechtliche Implikationen

B. § 1 VersStG

I. Systematik

II. § 1 Abs. 2 VersStG - Versicherungsverhältnis mit EWR-Versicherer

  1. EWR-Versicherer

  2. Belegenheit des Risikos im Europäischen Wirtschaftsraum

    1. Belegenheit des Risikos im Geltungsbereich des Gesetzes

      • Drei Sondertatbestände (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VersStG)

      • Allgemeiner Tatbestand (§ 1 Abs. 2 Satz 3 VersStG)

      • Versicherung für fremde Rechnung - Versicherungsnehmer und versicherte Person in verschiedenen Mitgliedstaaten

    2. Belegenheit des Risikos in einem anderen EWR-Staat

  3. Belegenheit des Risikos im Drittland

    1. Verwirklichung der Sondertatbestände außerhalb des EWR

    2. Versicherung von außerhalb des EWR belegenen Betriebsstätten oder sonstigen Einrichtungen einer nicht natürlichen Person

    3. Versicherungen, die von natürlichen Personen für die Deckung von im Drittland belegenen Risiken genommen werden

III. Versicherungsverhältnis mit Drittlandversicherer (§ 1 Abs. 3 VersStG)

  1. Drittlandversicherer

  2. Die einzelnen Tatbestände des § 1 Abs. 3 VersStG

    1. Ansässigkeit des Versicherungsnehmers in Deutschland

    2. Ansässigkeit des Versicherungsnehmers außerhalb Deutschlands

    3. Beispiele

IV. Geltungsbereich des Gesetzes

Hinweis:

Das /90 (BStBl I 1990, 645) wird aufgehoben. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
LAAAH-73138