Versicherungsteuer | Versicherungsteuerbarkeit gemäß § 1 VersStG (BMF)
Das BMF hat vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben ausführlich zur Versicherungsteuerbarkeit gemäß § 1 VersStG Stellung genommen ().
In seinem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
A. Gemeinschaftsrechtliche Implikationen
B. § 1 VersStG
I. Systematik
II. § 1 Abs. 2 VersStG - Versicherungsverhältnis mit EWR-Versicherer
EWR-Versicherer
Belegenheit des Risikos im Europäischen Wirtschaftsraum
Belegenheit des Risikos im Geltungsbereich des Gesetzes
Drei Sondertatbestände (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VersStG)
Allgemeiner Tatbestand (§ 1 Abs. 2 Satz 3 VersStG)
Versicherung für fremde Rechnung - Versicherungsnehmer und versicherte Person in verschiedenen Mitgliedstaaten
Belegenheit des Risikos in einem anderen EWR-Staat
Belegenheit des Risikos im Drittland
Verwirklichung der Sondertatbestände außerhalb des EWR
Versicherung von außerhalb des EWR belegenen Betriebsstätten oder sonstigen Einrichtungen einer nicht natürlichen Person
Versicherungen, die von natürlichen Personen für die Deckung von im Drittland belegenen Risiken genommen werden
III. Versicherungsverhältnis mit Drittlandversicherer (§ 1 Abs. 3 VersStG)
Drittlandversicherer
Die einzelnen Tatbestände des § 1 Abs. 3 VersStG
Ansässigkeit des Versicherungsnehmers in Deutschland
Ansässigkeit des Versicherungsnehmers außerhalb Deutschlands
Beispiele
IV. Geltungsbereich des Gesetzes
Das /90 (BStBl I 1990, 645) wird aufgehoben. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
LAAAH-73138