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NWB Nr. 8 vom Seite 584

Die Umsatzsteuervoranmeldung – Bleibt sie den Steuerberatern vorbehalten?

Erika Simon

[i]„Waffenruhe“ nach Ende der EU-Ratspräsidentschaft beendetIn vorgerichtlichen Verhandlungen über das anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen die Vorbehaltsaufgaben deutscher Steuerberater zwischen der EU-Kommission und dem BMF geht es insbesondere um die Umsatzsteuervoranmeldung. Die für die Dauer der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vereinbarte „Waffenruhe“ (Elster, Das EU-Parlament bezieht Stellung zum Berufsrecht, www.dstv.de, Stand: ) ist zu Jahresbeginn abgelaufen. Die EU-Kommission will offenbar das Verfahren der Umsatzsteuervoranmeldung aus den Vorbehaltsaufgaben herauslösen. Die BStBK und der DStV e. V. wappnen sich daher wohl schon für einen Streit vor dem EuGH (Elster, a. a. O.). Zudem hat die German Tax Advisers, eine Kooperation des DStV e. V. mit der BStBK in Brüssel, die Position noch einmal gegenüber der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dargelegt.

[i]Inhalte des Schreibens an Kommissionspräsidentin v. der LeyenDie Steuerberater in Deutschland seien der einzige Beruf, der die nötige Qualifikation für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung aufweise und zugleich seine Dienstleistung eigenverantwortlich erbringe, heißt es u. a. in der Stellungnahme. Fehlerhaft erstellte Umsatzsteuervoranmeldungen würden die Gefahr erheblicher ...

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