Optimale Vermögensübertragung
6. Aufl. 2021
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Teil VI: Gesamtsteueroptimale Vermögensübertragung
1 Mit der Gesamtsteuerplanung auf der Suche nach dem Steueroptimum
901Im vorangegangenen Teil V wurden Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuern aufgezeigt. Nicht in jedem Fall sinnvoll sind beispielsweise Schenkungen jeweils nur in Höhe der persönlichen Freibeträge in zehnjährigen Abständen. Wer so rechnet, verschenkt die in den unteren Steuerklassen geltenden niedrigen Progressionssätze. Außerdem gilt: Wer jedes Jahr schenkt, verschenkt jedes Jahr die Inflation. Denn die Erbschaftsteuer berücksichtigt die fortschreitende Entwertung des Vermögens nicht.
Das Steueroptimum erschöpft sich somit nicht in einer alleinigen Schenkungsteuerfreiheit. Ertragsteuerlich lohnt es sich beispielsweise nicht, Vermögen zu Lebzeiten auf den Ehegatten zu übertragen, mit dem die Zusammenveranlagung gewählt wurde. Eine sich u. U. ergebende Schenkungsteuerersparnis - wenn etwa der Ehegattenfreibetrag nach zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden kann - wäre hier bereits das Steueroptimum.
902Dagegen mag eine Vermögensverlagerung im Rahmen der Freibeträge auf Kinder, die keine oder nur geringe eigene Einkünfte habe...