Optimale Vermögensübertragung
6. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil I: Wie der Fiskus von Erbvermögen sowie von Erbfällen und Schenkungen Kenntnis erlangt
1 Allgemeines
1Um Steuerverkürzungen potenzieller Erblasser sowohl zu Lebzeiten als auch nach deren Tod durch die Erben zu erschweren, verfügt die Finanzverwaltung über zahlreiche Informationsmittel und -wege. Bereits zu Lebzeiten eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Erblassers schnüffelt der deutsche Fiskus nach sämtlichen Vermögenswerten, die auf inländischen Bankkonten und Depots hinterlegt sind. Hierzu steht den Finanzbehörden seit 2005 ein automatisierter Kontenabruf zur Verfügung. Was an Vermögenswerten zu Lebzeiten auf diese Weise nicht in Erscheinung tritt, offenbart sich dem Fiskus spätestens mit dem Tod. Dafür sorgt die Erfüllung entsprechender Anzeigepflichten durch die Banken und andere Vermögensverwahrer. Standesämter melden außerdem jeden Todesfall an die Erbschaftsteuerstellen. Die nächsten Informanten sind die Gerichte: Diese teilen den Erbschaftsteuerstellen alle ausgestellten Erbscheine mit. Ferner erhalten die Finanzämter von jeder Testamentseröffnung Kenntnis. Auch die interne länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Bewertungs- und Erbschaftsteuerstell...