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OFD Frankfurt am Main - S 2284 A - 23 - St II 25

§ 33 EStG Aufwendungen für die Pflege eines Elternteils

Anlage zur Rdvfg. vom  – S 2526 A – 5 – St II 20 (ESt-Kartei § 33 Karte 4 N)

Sachverhalt:

Die Stpfl. ist ledig und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie beantragt im Rahmen der Veranlagung 1999, Aufwendungen in Höhe von 25,000 DM als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG zu berücksichtigten, die ihr aufgrund der Pflegebedürftigkeit ihrer Mutter (Grad der Behinderung 100 v.H. und Merkzeichen ”H”) erwachsen. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Kosten für eine ambulante Pflegekraft, da die Stpfl. berufsbedingt tagsüber die Mutter nicht betreuen kann. Daneben ist noch eine weitere Pflegekraft vorhanden, die von der AOK bezahlt wird. Die Mutter, die im Haus der Stpfl. gepflegt wird, erzielt außer einer jährlichen Rente in Höhe von 27.000 DM keine weiteren Einkünfte bzw. Bezüge.

Frage:

Können die Aufwendungen in voller Höhe nach § 33 EStG abgezogen werden?

Lösung:

Erwachsen einem Stpfl. Aufwendungen wegen der Pflegebedürftigkeit einer Person, der gegenüber er zum Unterhalt verpflichtet ist (z.B. Eltern oder Kinder) und nimmt er nicht den Pflege-Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 6 EStG in Anspruch, so können diese Aufwendungen grds. als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden. Abziehbar sind in diesem Zusammenhang auch die von...

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OFD Frankfurt/M. v. 20.09.2000 - S 2284 A - 23 - St II 25

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