Dokument Gewerbemiete neu verhandeln - Pandemie begründet den Wegfall der Geschäftsgrundlage
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Gewerbemiete neu verhandeln
Pandemie begründet den Wegfall der Geschäftsgrundlage
Seit dem gilt eine gesetzliche Vermutung: Die Pandemie führt zur Störung der Geschäftsgrundlage bei gewerblichen Mietverhältnissen. Mieter sind damit aufgerufen, über die Herabsetzung der Miete seit März 2020 (rückwirkend) zu verhandeln. Das gilt auch für Büroräume und wird in vielen Fällen zu einer Halbierung der Zahlungspflichten führen.
Durch die COVID-19-Pandemie ist die Geschäftsgrundlage aller Gewerbemietverträge gestört.
Die Verträge sind anzupassen oder – in Ausnahmefällen – zu kündigen. Das gilt auch für Büroräume.
Steuerberater dürfen ihre Mandanten dabei wirtschaftlich begleiten.
I. Ausgangslage
Seit dem ersten Lockdown im März 2020 ist der Einzelhandel nicht mehr das, was er mal war. Innenstädte veröden, Flächen, die früher heißbegehrte 1A-Lage waren, liegen brach, fristen bestenfalls als Lagerfläche ein bescheidenes Dasein. Gastronomie ist nur noch eine ferne Erinnerung an bessere Zeiten. Die Miete aber läuft weiter, als wäre nichts geschehen. Ist das angemessen, gar gerecht?
Vergleichsweise wenige Mieter begehrten auf. Jedenfalls gibt es nur wenige Gerichtsurteile. War es, weil Gewerbetreibende andere, noch größere Sorgen hatten, als die Miete zu mind...