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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 12-13 | Sachbezüge: Monatlicher Lohnzufluss bei Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm

Der geldwerte Vorteil aus der verbilligten Nutzung eines Fitnessstudios kann einem Arbeitnehmer auch dann monatlich zufließen, wenn der Arbeitgeber von dem Betreiber des Studios einjährige Trainingslizenzen erworben hat. Kann dem Arbeitnehmer der Anspruch auf die verbilligte Nutzung monatlich entzogen werden, fließt der geldwerte Vorteil nämlich trotzdem monatlich und nicht quasi in einer Summe zu. Ist die 44 Euro-Grenze nicht überschritten, bleibt der Vorteil daher steuerfrei.

Über ein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen erfreuliches Urteil des Niedersächsischen FG in erster Instanz hatten wir Sie in unserer August-Ausgabe 2018 informiert. Es geht um die Frage: Wann fließt einem Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil zu – bei der vergünstigten Nutzung eines Fitnessstudios?

Obwohl der Arbeitgeber im Streitfall von dem Betreiber eines Studios einjährige Trainingslizenzen erworben hatte, gingen die Finanzrichter aus Hannover davon aus: Der Vorteil aus dem Firmenfitness-Programm ist monatlich zugeflossen. Und zwar deshalb, weil den Arbeitnehmern der Anspruch auf die verbilligte Nutzung monatlich entzogen werden konnte. Der Zufluss erfolgte ...

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