Online-Nachricht - Donnerstag, 11.02.2021

Corona | Antragstellung Überbrückungshilfe III ab sofort möglich (BMWi)

Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Anträge für diesen Zeitraum können seit dem gestellt werden. Die Antragsfrist endet am . Bereits ab dem können Abschlagszahlungen von bis zu 400.000 € starten.

Hintergrund: Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. €, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 % verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 %, 60 % oder 90 % der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Mio. € (3 Mio. € für Verbundunternehmen).

Quelle: BMWi online, www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, Bundesregierung online (JT)

Fundstelle(n):
NWB OAAAH-70973