Lösungen von Praxisfällen zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht
2. Aufl. 2021
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C. Erschließungs-/Straßenbaubeitragsrecht
1. Anwendungsbereiche des Erschließungs- und des Straßenbaubeitragsrechts
I. Ausgangsfall
Eine niedersächsische Gemeinde stellt in der Anbaustraße X im Jahre 1917 die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg und Straßenbeleuchtung, nicht aber auch die Teileinrichtung Straßenentwässerung ihrem seinerzeitigen Ausbauprogramm entsprechend fertig. Das Niederschlagswasser auf der Fahrbahn und dem Gehweg versickert weiterhin ungesteuert in den Straßenseitenräumen. Im Jahre 2008 baut die Gemeinde durch eine einheitliche Maßnahme die 1917 fertiggestellten Teileinrichtungen aus und legt eine der Merkmalsregelung in ihrer Erschließungsbeitragssatzung entsprechende Straßenentwässerung an. Für die Kosten dieser einheitlichen Ausbaumaßnahme zieht sie u. a. den Eigentümer E eines angrenzenden, mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks zu einem Erschließungsbeitrag heran. Herr E wendet sich gegen den Heranziehungsbescheid und macht geltend: Er räume ein, dass er einen Beitrag zu den Ausbaukosten zahlen müsse, nicht aber einen Erschließungsbeitrag, sondern lediglich einen – im Betrag wesentlich geringeren – Straßenbaubeitrag. Mit Urteil vom entscheidet sich das OVG L...