Online-Nachricht - Dienstag, 09.02.2021

Umsatzsteuer | Vergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere (BMF)

Das BMF hat das "Standing Joint Logistics Support Group Headquarters, Ulm" als Nato-Hauptquartier anerkannt und sein in der Fassung des in Abs. 2 Nr. 7 entsprechend ergänzt ( :003).

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: :003; BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-70728