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ErbSt: Wegfall der Steuerbefreiung des Ehegatten für das Familienheim bei Umzug/Veräußerung der Immobilie
Der Nachversteuerungstatbestand des § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG ist erfüllt, d. h. die Steuerbefreiung des Ehegatten für das Familienheim entfällt rückwirkend, wenn er innerhalb der Zehnjahresfrist umzieht und am neuen Wohnort einen eigenen Haushalt führt, bzw. wenn er das Familienheim innerhalb der Zehnjahresfrist veräußert.
Sachverhalt:
[i]Umzug innerhalb der ZehnjahresfristDie Ehefrau erwarb von Todes wegen nach ihrem im Jahr 2017 verstorbenen Ehemann das hälftige Miteigentum an der gemeinsam bewohnten Immobilie. Ende 2018 veräußerte sie das Familienheim und zog im Frühjahr 2019 in eine Eigentumswohnung um, in der sie ihren Haushalt selbständig führte. Entfällt die Steuerbefreiung für das Familienheim rückwirkend, auch wenn die Ehefrau aus psychischen Gründen (Angstzustände) nicht mehr in Lage war, weiterhin dort zu leben?