Online-Nachricht - Montag, 01.02.2021

Einkommensteuer | Sportunfähigkeitsversicherung sind keine Werbungskosten (FG)

Beiträge eines Berufssportlers für eine Sportunfähigkeitsversicherung sind keine Werbungskosten ().

Sachverhalt: Der Kläger, ein Profi-Fußballer, wollte die Prämien für seine Sportunfähigkeitsversicherungen von der Steuer absetzen. Die Versicherungen sahen Leistungen für den Fall vor, dass der Kläger aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit vorübergehend oder dauerhaft seinen Sport nicht ausüben kann. Eine Beschränkung auf berufsspezifische Krankheits- oder Unfallrisiken enthielten die Versicherungsbedingungen nicht. Der Kläger argumentierte, dass wegen seiner Tätigkeit als Fußballer erhöhte Risiken für seine Gesundheit bestünden. Bei jeder Art von Erkrankung oder Verletzung könne er seinen Beruf nicht mehr in der gewohnten Weise ausführen.

Das FG Düsseldorf lehnte den Werbungskostenabzug ab:

  • Es handelt sich um Sonderausgaben mit der Folge, dass sich die Versicherungsbeiträge wegen der geltenden Höchstbeträge steuerlich nicht auswirken. Auch einen teilweisen Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten lehnten die Richter ab.

  • Der Kläger hat nicht nur berufstypische Risiken abgesichert. Vom Versicherungsumfang sind auch im privaten Bereich verursachte Unfälle und Erkrankungen erfasst.

  • Die Versicherung dient dem Ausgleich krankheitsbedingter Einnahmeausfälle. Das Risiko, den Lebensstandard nicht länger durch die eigene Erwerbstätigkeit sichern zu können, gehört zum Bereich der privaten Lebensführung.

Hinweis

Das vollständige Urteil ist auf der Homepage des FG Düsseldorf veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: FG Düsseldorf Pressemitteilung v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-70030