Online-Nachricht - Montag, 01.02.2021

Gesetzgebung | Steuer-ID in der öffentlichen Verwaltung (Bundestag)

Der Bundestag hat am in 2./3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (BT Drucks. 19/24226) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (BT Drucks. 19/26247) angenommen (sog. Registermodernisierungsgesetz).

Gesetzentwurf der Bundesregierung:

  • Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden.

  • Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“, so die Bundesregierung.

  • Für die Transparenz wird ein „Datencockpit“ aufgebaut, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.

Quelle: Bundestag online (JT)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-70011