Gesetzgebung | Steuer-ID in der öffentlichen Verwaltung (Bundestag)
Der Bundestag hat am in 2./3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (BT Drucks. 19/24226) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (BT Drucks. 19/26247) angenommen (sog. Registermodernisierungsgesetz).
Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden.
Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“, so die Bundesregierung.
Für die Transparenz wird ein „Datencockpit“ aufgebaut, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.
Quelle: Bundestag online (JT)
Fundstelle(n):
NWB YAAAH-70011