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FG Münster Urteil v. - 15 K 1494/18 U

Gesetze: MwStSystRL Art 19; UStG § 1 Abs. 1a

Umsatzsteuer

Frage des Vorliegens einer GiG durch Übertragung diverser Wirtschaftsgüter im Rahmen des Betriebs einer Pferdepension nebst Zucht und Turnierausbildung

Leitsatz

Entscheidend für das Vorliegen einer GiG ist, dass die vor und nach der Übertragung ausgeübten bzw. geplanten Tätigkeiten und ausgeführten Umsätze übereinstimmen oder sich zumindest hinreichend ähneln. Dies ist unstreitig der Fall. Vor und nach der Übertragung der Gegenstände wurden Pferde ausgebildet, in Pension gehalten und Erlöse aus dem Verkauf von Pferden erzielt. Wer Eigentümer der Pferde ist oder war hat keinen Einfluss auf die konkrete Tätigkeit der Pferdeausbildung.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 34
DStRE 2021 S. 1260 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2021 S. 952
HAAAH-69990

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FG Münster, Urteil v. 01.12.2020 - 15 K 1494/18 U

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