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NWB Nr. 5 vom Seite 351

Coronabedingte Betriebsschließungen als Störungen der Geschäftsgrundlage

Gesetzgeber reagiert auf Unsicherheiten in der Praxis mit widerleglicher Vermutung zugunsten der Mieter

Dr. Daniel Welker

Die COVID-19-Pandemie und die daraus resultierenden behördlich verordneten Schließungen von Einzelhandelsgeschäften, Restaurants, Hotels u. Ä. werfen juristische Fragen auf. Ein Hauptstreitpunkt zwischen Mietern und Vermietern ist die rechtliche Einordnung der Auswirkungen einer eingeschränkten Nutzbarkeit von Gewerbemietobjekten auf die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses. Ist der Mieter trotz der angeordneten Schließung weiterhin zur Zahlung des (vollen) Mietzinses verpflichtet? Erste Entscheidungen der Gerichte mit unterschiedlichen Ergebnissen liegen aus dem vergangenen Jahr vor und haben den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Dieser hat Regelungen geschaffen, die das rechtliche Konfliktpotenzial zwischen Vermietern und Mietern entschärfen sollen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Wer trägt das Risiko behördlicher Schließungsanordnungen?

[i]Unsicherheit bzgl. der Risikoverteilung zwischen VertragsparteienWegen der Schließungen von Betrieben bestehen offenbar bei den Parteien von Gewerbemietverträgen häufiger Unsicherheiten darüber, ob etwa die Vorschriften über die Mietminderung oder die über die Störung der Geschäftsgrundlage Anwendung finden. Zwar geht aus der Begründu...BGBl 2020 I S. 569

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Coronabedingte Betriebsschließungen als Störungen der Geschäftsgrundlage

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