Online-Nachricht - Mittwoch, 27.01.2021

Corona | Corona-Hilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (hib)

Neben den Corona-Soforthilfen steht Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Liquiditätsbedarf haben, das Liquiditätssicherungsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank und das Corona-Bürgschaftsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für Liquiditätssicherungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung. Das geht aus einer Antwort (BT Drucks. 19/25981) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT Drucks. 19/25441) der AfD-Fraktion hervor.

Demnach sind bis zum über das Bürgschaftsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank von 87 Anträgen, die bei der Rentenbank über die Hausbanken eingegangen seien, 86 Anträge über insgesamt 28,7 Mio. € gewährt worden. Des Weiteren sind über das Liquiditätsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank von 225 Anträgen, die bei der Rentenbank über die Hausbanken eingegangen sind, 225 Darlehen über insgesamt 21,5 Mio. € gewährt worden.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 114 (JT)

Fundstelle(n):
GAAAH-69720