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Rahmenbedingungen der Arbeit des Steuerberaters in der Corona-Krise
Erlaubte Beratung, Vergütung und Liquiditätssicherung in kritischer Zeit
Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf das gesamte Wirtschaftsleben. Die Umsätze vieler Unternehmen sind mindestens rückläufig, wenn nicht gar zusammengebrochen. Um Unternehmen zu stabilisieren und ihre Liquidität zu stützen, ist der Staat bereits mehrfach mit großzügigen Geldgaben eingesprungen. [i]Zur Überbrückungshilfe III Jahn, NWB 52/2020 S. 3908Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und vereidigten Buchprüfern kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu, haben sie doch über ihre hergebrachten Tätigkeiten hinaus nun praktisch die Antragstellung von Überbrückungshilfen und der sog. November-/Dezemberhilfe zu leisten. Zudem sind sie erste Ansprechpartner, wenn unternehmerische Fragen auftauchen oder dem Mandanten allmählich die finanzielle Puste ausgeht. Da ist es wichtig zu wissen, was an Beratung und Hilfestellungen erlaubt ist, welche Vergütungsansprüche dabei entstehen und wie der Steuerberater gerade in kritischer Zeit seine Ansprüche gegenüber dem Mandanten absichert.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Erlaubter Beratungsumfang
Krisenbedingt haben viele Mandanten derzeit erhöhten Beratungsbedarf, so dass sich die Frage stellt, ob sich Beratung...