Dokument UStAE 2010 - Umsatzsteuer-Anwendungserlass
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UStAE 2010 15.19. (Zu
§ 15 UStG
(§§ 35 bis
43 UStDV))
Zu
§ 15 UStG
(§§ 35 bis
43 UStDV)
15.19. Vorsteuerabzug bei
juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Nichtamtlicher
Hinweis: Diese Fassung des Anwendungserlasses ist
grundsätzlich auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2019 ausgeführt
werden bzw. auf Sachverhalte, die ab dem 1. 1. 2020 verwirklicht werden. Soweit
sich abweichende Anwendungsregelungen nach Änderungen durch BMF-Schreiben
ergeben, wird an den entsprechenden Stellen durch Fußnoten auf den
Anwendungszeitpunkt der geänderten Regelung hingewiesen.
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