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BMF, - IV B 3 - EZ 1170 - 8/98

§ 17 EigZulG Eigenheimzulage bei Beteiligung an einer Wohnungsgenossenschaft (§ 17 EigZulG);
Eigennutzung einer Genossenschaftswohnung

Bezug:

Mit Schreiben v. hatte der BdF den Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. davon unterrichtet, daß nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder § 17 EigZulG nicht die Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu eigenen Wohnzwecken voraussetzt. § 17 Satz 8 EigZulG ordnet die entsprechende Anwendung des § 4 EigZulG nicht an. Hätte der Gesetzgeber in analoger Anwendung des § 4 EigZulG die Eigenheimzulage von der Eigennutzung einer Genossenschaftswohnung im jeweiligen Förderjahr abhängig gemacht, wäre regelmäßig ein Teil der Förderung verloren gegangen; denn nach § 17 i. V. mit § 3 EigZulG beginnt der achtjährige Förderzeitraum bereits mit dem Erwerb der Geschäftsanteile, während der Genosse oft erst in einem späteren Jahr einziehen kann.

Die Öffentlichkeit geht aufgrund dieser Entscheidung davon aus, es bestehe keinerlei Zusammenhang zwischen Erwerb eines Geschäftsanteils und Bezug einer Genossenschaftswohnung. Es werden daher zunehmend Gestaltungen angeboten, die auf eine Beteiligung an Wohnungsgenossenschaften lediglich unter dem Gesichtspunkt der Kapitalanlage abzielen.

Eine derartige Auslegung widerspricht jedoch dem Sinn und Zweck der Regelung. Auch ...

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BMF v. 22.01.1998 - IV B 3 - EZ 1170 - 8/98

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