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WP Praxis 2/2021 S. 68

Freiwillige vorzeitige Erstellung eines Vergütungsberichts und dessen Prüfung

HFA und Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) haben sich mit der Übergangsvorschrift nach Art. 83 Abs. 1 Satz 3 EGHGB zum ARUG II befasst, in dem die freiwillige vorzeitige Erstellung eines Vergütungsberichts nach § 162 AktG adressiert wird. Konkret erörtert wurde die Frage, welche Anforderungen mit Blick auf einen z. B. bereits für das am endende kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr erstellten Vergütungsbericht erfüllt sein müssen, damit das betreffende (Mutter-)Unternehmen bereits in dem für dieses Geschäftsjahr aufzustellenden Jahres-/Konzernabschluss und (Konzern-)Lagebericht auf die Angaben nach §§ 285 Nr. 9 Buchst. a Satz 5 bis 8, 289a Abs. 2 bzw. §§ 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a Satz 5 bis 8, 315a Abs. 2 HGB i. d. F. vor Inkrafttreten des ARUG II verzichten darf.

Hinweis

Die Sitzungsberichterstattung wurde...

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