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§ 150 AO; Zulassung von Vordrucken, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren abweichen
Bezug:
Hiermit veröffentlicht das BdF überarbeitete Anlagen 1 und 2 zum vorbezeichneten BdF-Schreiben. Sie berücksichtigen die für den beigetretenen Teil Deutschlands geltenden amtlich vorgeschriebenen Vordrucke.
Die Grundsätze zur Zulassung von Vordrucken, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen, bleiben unberührt.
Vorblatt
zu den Musterausdrucken für abweichende Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren
Vordruckmuster USt 1 A
(Anlage 1 a)Übersicht über die Ordnungsangaben zum Vordruckmuster USt 1 A
(Anlage 1 b)Vordruckmuster USt 1 H
(Anlage 1 c)Übersicht über die Ordnungsangaben zum Vordruckmuster USt 1 H
(Anlage 1 d)
Die Vordruckmuster gelten für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Übersicht über die Ordnungsangaben für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (Vordruckmuster USt 1 A) ab
1. für die bisherigen Länder der Bundesrepublik Deutschland
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Land | Stelleninhalt | ||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 1 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 2 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 3 0 | 1 | |
*) ehem. West-Berlin | |||||||||||||||||||||||||||||||
F | = | Finanzamtsnummer, ggf. mit führender Null | |||||||||||||||||||||||||||||
B | = | Bezirksnummer, ggf. mit führenden Nullen | |||||||||||||||||||||||||||||
U | = | Unterscheidungsnummer, ggf. mit führenden Nullen | |||||||||||||||||||||||||||||
P | = | Prüfziffer | |||||||||||||||||||||||||||||
J | = | Jahr des Anmeldungszeitraums | |||||||||||||||||||||||||||||
Z | = | Anmeldungszeitraum | |||||||||||||||||||||||||||||
01 bis 12 bei monatlichem Anmeldungszeitraum |