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BFH 30.06.2020 IX R 3/19, StuB 2/2021 S. 81

Einkommensteuer | Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen

(1) Die Klage gegen einen auf null € lautenden Steuerbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung). (2) Ist die Besteuerungsgrundlage im Steuerbescheid berücksichtigt worden (positive Bindungswirkung), besteht jedoch Streit über die Frage, ob sie den verbleibenden Verlustvortrag erhöht (hier: Altersentlastungsbetrag), muss die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid gerichtet werden. Im Steuerbescheid wird nicht über die Berechnung des Verlustvortrags entschieden . (3) Eine Besteuerungsgrundlage (hier: Altersentlastungsbetrag) ist einem Steuerbescheid „zugrunde gelegt“, wenn sie in ihm (in zutreffender Höhe) berücksich...BStBl 2018 II S. 699

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