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§ 152 AO
Festsetzung von Verspätungszuschlägen wegen verspäteter Abgabe
bzw. Nichtabgabe von
Umsatzsteuervoranmeldungen;
Überprüfung der
Verspätungszuschläge nach Erlaß des Jahresbescheids
Mit Urteil vom – XI R 73/94 – (BStBl 1996 II S. 259) hat der BFH entschieden, daß bei der Umsatzsteuer das Voranmeldungsverfahren und das Verfahren zur Berechnung/Festsetzung der Jahresumsatzsteuer grundsätzlich auch hinsichtlich der Verspätungszuschläge als eigenständige Verfahren anzusehen sind (erster Leitsatz). Gleichwohl soll nach Ergehen des Jahressteuerbescheides dessen Inhalt auch für die Bemessung der im Voranmeldungsverfahren festgesetzten Verspätungszuschläge von Bedeutung sein, wenn im Zeitpunkt der Jahressteuerfestsetzung Rechtsbehelfsverfahren gegen die Verspätungszuschlagfestsetzungen anhängig sind (zweiter Leitsatz).
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Aussage des zweiten Leitsatzes dieses BFH-Urteils über den entschiedenen Fall hinaus nicht anzuwenden.