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OLG München 25.11.2020 7 U 1297/20, NWB 2/2021 S. 88

GmbH | Ruhegeldansprüche eines GmbH-Geschäftsführers

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Allgemeinen nicht auf die Vertretungsorgane von Kapitalgesellschaften anwendbar, da deren Vergütung, wozu auch die Ruhegeldregelungen zählen, individuell ausgehandelt wird.

Anmerkung:

Auch vorliegend sei bei jeder Anstellung eines Geschäftsführers eine individuelle Altersversorgung ausgehandelt worden, so das Gericht. Gegen eine Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Geschäftsführer einer GmbH spreche die neuere Rechtsprechung [i]Jesgarzewski, NWB 11/2020 S. 768des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit des AGG auf (Fremd-)Geschäftsführer. Damit seien Prüfungsmaßstab für Anstellungsbedingungen und damit auch für Ruhegeldregelungen außerhalb des Anwendungsbereichs des AGG allein die Regelungen der §§ 138 und 242 BGB....

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