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FG Köln Urteil v. - 2 K 929/19

Gesetze: UStDV § 61a; FGO § 102; UStG § 18 Abs 9

Umsatzsteuer

Vorsteuervergütung; Frage der Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer Rechnungen in einer Antragsposition; Antragstellung in Papierform

Leitsatz

1. In den strittigen Anträgen fehlen die einzelnen Datensätze zu den Rechnungen, aus denen die Stpfl. den Anspruch auf Vorsteuervergütung ableitet. Beide Anträge enthalten als Datensatz lediglich die Zusammenfassung der Vorsteuerbeträge aus den einzelnen Rechnungen. Eine derartige Zusammenfassung von Rechnungen in einer Antragsposition ist unzulässig. Ein solcher Antrag ohne Angaben zu einzelnen Rechnungen ist unvollständig und unwirksam.

2. Es handelt es sich bei der Entscheidung über eine Ausnahme gem. § 61a Abs. 1 Satz 2 UStDV um eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den Grenzen gem. § 102 FGO überprüfbar ist.

Fundstelle(n):
MAAAH-68211

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FG Köln, Urteil v. 30.06.2020 - 2 K 929/19

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