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FG Köln Urteil v. - 2 K 1308/18

Gesetze: UStG § 14 Abs 1 Satz 1; UStG § 6a; UStG § 15 Abs 1; UStG § 18 Abs 9

Umsatzsteuer

Steuerpflicht der Lieferung von Marketingmaterial; Vorlage von Originalrechnung in Papierform bei elektronischer Rechnungstellung

Leitsatz

1. Elektronische Rechnungen sind grds. für den Vorsteuerabzug anzuerkennen und stehen einer Rechnung in Papierform gleich, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnung gewährleistet werden können und der Empfänger der elektronischen Rechnungserstellung zugestimmt hat.

2. Der Umsatzsteuerausweis bei den Lieferungen der Marketingunterlagen an Vermittler in anderen EU-Mitgliedstaaten ist berechtigterweise erfolgt. Hierbei handelt es sich nicht um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung iSv § 6a UStG, sondern um im Inland steuerbare und steuerpflichtige Umsätze.

Fundstelle(n):
FAAAH-68209

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 30.06.2020 - 2 K 1308/18

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