Compliance Management im Wandel
1. Aufl. 2021
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5. Integration von Themen der Nachhaltigkeit über die CSR-Berichtspflicht in das CMS (Beispiel Menschenrechte)
Christian Hell und Carolin Sander
Bestimmte große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sind ab dem Geschäftsjahr 2017 durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erstmals dazu verpflichtet, jährlich über nichtfinanzielle Themen zu berichten. Damit wurde die bisher freiwillige Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen verpflichtend.
Neben einer Beschreibung ihres Geschäftsmodells haben die von diesem Gesetz betroffenen Unternehmen mindestens über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Die geforderten Angaben beziehen sich dabei insbesondere auf die verfolgten Konzepte und deren Ergebnisse, wesentliche Risiken und bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.
Bei der Umsetzung der CSR-Berichtspflicht können betroffene Unternehmen nichtfinanzielle Informationen entweder als Teil des Lageberichts („nichtfinanzielle Erklärung“) oder in gesonderter Form („gesonderter nichtfinanzieller Bericht“) v...