Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 21.12.2020 IV A 3 - S 0261/20/10001 :010, BBK 1/2021 S. 4

Steuerrecht | Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 endet erst – weitere Verlängerung bis absehbar

Das BMF verlängert die Abgabefrist des § 149 Abs. 3 AO für Steuererklärungen 2019, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe gefertigt werden, um einen Monat bis zum . Die Fristverlängerung erfolgt wegen der Belastungen aufgrund der Corona-Krise, insbesondere der Belastung durch die Mitwirkung bei Anträgen auf Coronahilfen.

Nach [i]Deutscher Steuerberaterverband: Fristverlängerung bis 31.8.2021 den Informationen des Deutschen Steuerberaterverbandes soll das BMF sogar eine weitere Fristverlängerung bis zum – und damit um ein halbes Jahr – zugesagt haben. Eine offizielle Mitteilung des BMF gibt es hierzu aber noch nicht.

Hinweis:

Unabhängig [i]Weitere Fristverlängerung im Einzelfall möglich vom Umfang der allgemeinen Fristverlängerung (31.3. oder ) gelten die Grundsätze des § 149 AO fort: Es kann also im Einzelfall noch eine weitergehende Fristverlängeru...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen