Ausbildung; Bankkaufmann; Betriebswirt; Kindergeld
Rechtsfrage
1. Liegt in der Absolvierung der Ausbildung zum Bankkaufmann, dem berufsbegleitenden Studiengang zum Bankfachwirt/BankColleg und dem Studiengang Bankbetriebswirt/BankColleg eine mehraktige Ausbildung vor, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang durchgeführt wird?
2. Ist anhand der Gesamtumstände zu würdigen, ob eine Berufstätigkeit die Hauptsache und die weitere Ausbildungsmaßnahme eine Weiterbildung in dem bereits eröffneten Berufsfeld eine Nebensache darstellt oder diese im Vordergrund steht?
3. Besteht in dieser Zeit ein Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG?
Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 62 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 3, EStG § 32 Abs 4 S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.12.2020):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
ZAAAH-67132