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BMF - IV C 6 - S 1301 Schz - 51/96

DBA Schz Gegenseitigkeitserklärungen zwischen einzelnen Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken

Bezug:

Mit Schreiben vom hat das BMF eine Note des schweizerischen Außenministeriums übermittelt, nach der bis zum alle Gemeinden des Kantons Graubünden – mit Ausnahme der Gemeinden Zillis-Reischen und Valendas – der Gegenseitigkeitserklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Graubünden vom über die Befreiung von Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken von der Erbschaft- und Schenkungsteuer beigetreten waren.

Das schweizerische Außenministerium hat mit der beigefügten Note mitgeteilt, daß zwischenzeitlich auch die Gemeinden Zillis-Reischen und Valendas ihren Beitritt zu der genannten Gegenseitigkeitserklärung erklärt haben; somit gilt diese nun für alle Gemeinden des Kantons Graubünden.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bern
Verbalnote

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten den Eingang der dortigen Note vom  – s.B.34.12.A.4.1 zu bestätigen, in der mitgeteilt wird, daß nunmehr alle Gemeinden des Kantons Graubünden den Beitritt zur Gegenseitigkeitserklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Graubü...

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BMF v. 12.11.1996 - IV C 6 - S 1301 Schz - 51/96

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