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FG Köln Urteil v. - 5 K 2277/19

Gesetze: EStG § 26; EStG § 26a; EStG § 26b; FGO § 68

Verfahren

Zusammenveranlagung von Ehegatten

Leitsatz

1. Wenn zunächst zusammenveranlagte Eheleute mit ihrer Klage die Aufhebung des Zusammenveranlagungsbescheides und die Einzelveranlagung zur Einkommensteuer begehren und das Finanzamt dem folgt, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

2. Das Wesen der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG besteht in der steuerlichen Behandlung als ein Steuerpflichtiger.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAH-67058

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Urteil v. 10.09.2020 - 5 K 2277/19

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