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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 3 K 1200/19

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 15 Abs. 2

Entnahme von Holz aus dem Brennholzvorrat, der durch Pflege und Durchforstung eines noch nicht schlagreifen Waldes gewonnen wurde

Leitsatz

1. Die Pflege und Durchforstung eines noch nicht schlagreifen Waldes gehört zur betrieblichen Sphäre.

2. Die Vorhaltung und Nutzung des Maschinenparks zur Pflege und Durchforstung des Waldes steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der langfristigen Waldbewirtschaftung und ist in vollem Umfang betrieblich veranlasst.

3. Für die Entnahme von Brennholz aus dem Vorrat, der durch die Durchforstungsarbeiten entstanden ist, ist ein Entnahmewert anzusetzen, der sich am Marktwert orientiert.

Fundstelle(n):
XAAAH-67056

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 14.10.2020 - 3 K 1200/19

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