Online-Nachricht - Freitag, 18.12.2020

Corona | Fristverlängerung Erklärungen 2019

Die Koalitionspartner haben sich am auf eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum geeinigt.

Hintergrund: Die BStBK machte Anfang Dezember darauf aufmerksam, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 durch Steuerberater um einen Monat, also bis zum , verlängert werden soll (siehe hierzu unsere Online-Nachricht v. 7.12.2020).

Die Fraktionen führen in ihren Pressemitteilungen aus:

  • Steuerberater sollen nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.

  • Den Vorschlag zur Fristverlängerung haben die Koalitionsfraktionen am mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Dabei wurde sichergestellt, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt.

Hinweise

Nachricht aktualisiert am : Zur Fristverlängerung zum lesen Sie unsere Online-Nachricht v. 21.12.2020.

Lesen Sie hierzu einen Beitrag in unserem NWB Experten-Blog.

Zur Erleichterung für die Offenlegung 2019 s. unsere Online-Nachricht v. 18.12.2020.

Quelle: SPD Fraktion, CDU/CSU Fraktion; Pressemitteilungen v. 17.12.2020, BStBK Pressemitteilung v. 18.12.2020, DStBV Pressemitteilung v. 18.12.2020 (JT)

Fundstelle(n):
NWB BAAAH-66985