Online-Nachricht - Mittwoch, 16.12.2020

Gesetzgebung | Regierungsentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (BMF)

Die Bundesregierung hat am den vom BMF und dem BMJV gemeinsam vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren beschlossen. Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Hintergrund: Nach aktueller Rechtslage sind Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, in einer Urkunde zu verbriefen. Die Papierurkunde ist Anknüpfungspunkt für die sachenrechtlichen Übertragungstatbestände und sie trägt u.a. dem Verkehrsschutz potentieller Erwerber Rechnung. Um die Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren und den rechtssicheren Erwerb gleichwohl zu gewährleisten, bedarf es eines geeigneten Ersatzes der Papierurkunde, z.B. durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie.

Mit dem Gesetzentwurf soll das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, d. h. Wertpapiere ohne Urkunde, geöffnet werden. In einem ersten Schritt soll primär die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden. In kleinerem Umfang wird auch die Möglichkeit zur elektronischen Begebung von Anteilscheinen eröffnet. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, d.h. über Blockchain begebene Wertpapiere sollen gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen grundsätzlich nicht begünstigt werden.

Die derzeit erforderliche Wertpapierurkunde soll bei elektronischen Schuldverschreibungen und Anteilscheinen durch die Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Es soll eine eindeutige Festlegung erfolgen, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, so dass Anleger denselben Eigentumsschutz genießen wie bei Wertpapierurkunden, und es sollen spezielle Regelungen über den Erwerb und die Übertragung elektronischer Wertpapiere geschaffen werden.

Dem Anlegerschutz und der Marktintegrität sowie der Transparenz und dem Funktionsschutz der Kapitalmärkte bei über Blockchain begebenen Wertpapieren soll insbesondere auch dadurch Rechnung getragen werden, dass das Führen eines sog. Kryptowertpapierregisters unter Finanzmarktaufsicht gestellt wird. Hierbei sind die gesetzlichen Neuerungen auch mit europäischem Recht vereinbar, da die legislativen Änderungen rein nationale Sachverhalte adressieren und den durch europäische Rechtsakte konkretisierten Bereich nicht berühren.

Hinweis:

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF, Pressemitteilung v. 16.12.2020 (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAH-66809