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BMF 10.12.2020 III C 1 - S 7050/19/10001 :002, BBK 1/2021 S. 8

Umsatzsteuer | BMF fasst die umsatzsteuerlichen Folgen des Brexits zusammen

Das BMF äußert sich zu den umsatzsteuerlichen Folgen des Brexits. Zwar ist das Vereinigte Königreich am aus der EU ausgetreten; bis zum galt aber ein Übergangszeitraum, in dem das Umsatzsteuerrecht weiterhin galt.

Ab dem ist nun zu unterscheiden (Rz. 2 bis 5):

  • Großbritannien (ohne Nordirland!) gilt als Drittlandsgebiet;

  • Nordirland gilt im Bereich der Dienstleistungen ebenfalls als Drittlandsgebiet;

  • Nordirland [i]Bei Warenlieferungen gilt Nordirland weiterhin als EU-Staat gilt im Bereich der Warenlieferungen als EU-Staat, da für Nordirland insoweit ein besonderer Status im „Protokoll zu Irland/Nordirland“ gewährt wurde. Dies hat zur Folge, dass Warenlieferungen nach Nordirland auch weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt werden.

Außerdem [i]Warenlieferungen über den Jahreswechsel geht es in dem BMF-Schreiben um...

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