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FG Münster 29.09.2020 15 K 2680/18 U, BBK 1/2021 S. 10

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug aus einem Mietvertrag ohne offenen Umsatzsteuerausweis

Der Vorsteuerabzug aus einem Mietvertrag ist nicht möglich, wenn der Mietvertrag nur den Passus „zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer“ enthält, aber die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen ist und auch kein Hinweis zur Option zur Umsatzsteuer enthalten ist.

Ohne Option i. S. von § 9 UStG beläuft sich die „gesetzliche Umsatzsteuer“ nämlich auf 0 €. Nur wenn die Umsatzsteuer in einem Mietvertrag gesondert ausgewiesen wird, lässt sich daraus ableiten, dass der Vermieter zur Umsatzsteuerpflicht optiert hat.

Ein [i]Rückwirkende Berichtigung nicht möglich derartig unzureichender Vertrag kann auch nicht rückwirkend berichtigt werden, weil der Vertrag nicht die Mindestanforderungen an eine berichtigungsfähige Rechnung erfüllt, zu denen u. a. eine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer gehört.

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