Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzministerium Baden-Württemberg - 3 - S 6105 / 22

§ 3 KraftStG Befreiung nach § 3 Nr. 5 a KraftStG für Hilfsgütertransporte durch gemeinnützige oder mildtätige Organisationen

Bezug:

Nach § 3 Nr. 5 a KraftStG ist von der Steuer befreit das Halten von Fahrzeugen von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für die Zeit, in der sie ausschließlich für humanitäre Hilfsgütertransporte in das Ausland oder für zeitlich damit zusammenhängende Vorbereitungsfahrten verwendet werden.

Der  – entschieden, dass diese Vorschrift nicht nur Transportleistungen begünstigt, die zur Linderung einer akuten humanitären Notlage durchgeführt werden, sondern auf humanitäre Hilfsgütertransporte ungeachtet ihres Anlasses anwendbar ist. Nach Auffassung des BFH lässt § 3 Nr. 5 a KraftStG eine Einschränkung der begünstigten Transporte auf die in der Gesetzesbegründung genannten Anlässe – kriegerische Auseinandersetzungen, Hungersnöte, Naturkatastrophen und ähnliche Ereignisse, die eine akute humanitäre Notlage verursachen – nicht zu. Vielmehr erlaube der Wortlaut der Vorschrift wie auch die Gesetzesbegründung eine Steuerbefreiung auch für Hilfsgütertransporte in ausländische Gebiete, in denen die Bevölkerung aufgrund allgemeiner wirtschaftlicher Not- und Krisensituationen der Hilfe bedarf.

Der BFH stellt jedoch zugleich fest, die Begünstigung komme (bei Erfüllung...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzministerium Baden-Württemberg v. 30.07.2001 - 3 - S 6105 / 22

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen