Online-Nachricht - Montag, 14.12.2020

Einkommensteuer | Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen (FinMin)

Baden-Württemberg setzt sich für eine Steuerbefreiung bei Einnahmen aus kleinen Photovoltaik-Anlagen ein. Vorgeschlagen wird eine einkommensteuerliche Steuerbefreiung für Anlagen von bis zu 10 KWp. Ein Antrag, den Baden-Württemberg gemeinsam mit Bremen und Schleswig-Holstein eingebracht hatte, zielt auf eine zeitnahe Umsetzung ab.

Hintergrund: Schon im Herbst hatte sich Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt wird. Sowohl im Finanzausschuss als auch im Plenum des Bundesrates wurde der damalige Antrag mehrheitlich beschlossen. Der Bundestag griff die Änderungen allerdings bislang nicht auf. Im aktuellen Antrag wird eine Umsetzung unabhängig vom Jahressteuergesetz 2020 gefordert.

Baden-Württemberg führt aus:

  • PV-Anlagen bis 10 kWp, die neu errichtet werden, erhalten seit 2020 weniger als 10 Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Daraus ergeben sich durchschnittlich weniger als 100 Euro Gewinn im Jahr. Wird der Strom teilweise selbst verbraucht, fällt der Gewinn noch geringer aus.

  • Derzeit steht der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag

  • Die Steuerbefreiung soll für die Anlagen gelten, die nach dem errichtet wurden.

Quelle: FinMin Baden-Württemberg Pressemitteilung v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-66512