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NWB Nr. 51 vom Seite 3830

Erleichterungen für die Praxis durch die WEG-Reform 2020

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz beantwortet viele, aber nicht alle Fragen

Johannes Hofele

Am Ende ging es überraschend schnell. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WeMoG) v.  (BGBl 2020 I S. 2187) ist schon am in Kraft getreten. Einige Fragen sind grundlegend neu geregelt worden, andere wurden gar nicht mehr geregelt, anders gefasst oder sind an anderer Stelle im Gesetz enthalten. Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) rückt ins Zentrum des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Eigentümer, Verwalter, Berater und Gerichte müssen sich zudem an neue Begriffe gewöhnen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Ein kurzer Blick auf die Hintergründe der WEG-Reform 2020

[i]Koalitionsvertrag der 19. LegislaturperiodeAusgangspunkt der WEG-Reform waren drei Punkte im Koalitionsvertrag 2018. Darin ging es um Ladestellen für Elektrofahrzeuge, die Erleichterung von Beschlüssen über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchschutz sowie eine Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, Zeilen 3522 ff. und 5186 ff.). [i]Hofele, NWB 44/2019 S. 3227Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform hat im August 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die...

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