Sozialversicherung | Künstlersozialabgabesatz bleibt bei 4,2 Prozent (BMAS)
Der Abgabesatz zur
Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2021 4,2 Prozent betragen. Zur
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 (KSA-VO 2021) hatte das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) im Oktober 2020 die Ressort- und
Verbändebeteiligung eingeleitet. Der Entwurf der KSA-VO 2021 wurde am
nochmals in geänderter Fassung an Ressorts, Fraktionen, Länder und
Verbände übermittelt.
Die Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 Prozent auch im Jahr 2021 wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz 2021 möglich. Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes sah einen Entlastungszuschuss in Höhe von rd. 23,3 Mio. Euro vor. Dieser wurde auf Antrag der Regierungsfraktionen in der abschließenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am auf insgesamt 32,5 Mio. Euro erhöht.
Damit wird einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.
Weitere Infos zum Thema sowie der Volltext der Verordnung sind auf der Homepage des BMAS veröffentlicht.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-66228