Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 24 vom

Nachweis der Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen

Karl-Hermann Eckert

Lieferungen von Gegenständen, die in das Drittland gelangen, sind unter bestimmten Voraussetzungen als Ausfuhrlieferungen umsatzsteuerfrei. Der Unternehmer muss die Steuerbefreiung durch einen Ausfuhr- und einen Buchnachweis belegen. Dies erfordert auch eine gesonderte Erfassung einer Ausfuhrlieferung in der Buchführung, um die zutreffende Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie der Umsatzsteuer-Jahreserklärung sicherzustellen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung

Die umsatzsteuerrechtliche Ausfuhr nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. mit § 6 UStG setzt einen Liefergegenstand voraus, den der leistende Unternehmer an einen Dritten liefert. Die Ausfuhr von Gegenständen ohne Liefertatbestand ist umsatzsteuerrechtlich irrelevant, z. B. können sonstige Leistungen nicht ausgeführt werden.

§ 6 Abs. 1 UStG enthält die folgenden Tatbestandsmerkmale einer Ausfuhrlieferung, die jeweils für sich erfüllt sein müssen:

(1) Der liefernde Unternehmer befördert oder versendet den Gegenstand der Lieferung in ein Drittlandsgebiet, mit Ausnahme der in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete.

(2) Der ausländische Abnehmer befördert oder versendet den Gegenstand der Lieferung in ein Dritt...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen