Steuerrecht aktuell 2/2020
2020
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E. Körperschaftsteuerrecht
I. Rechtsprechung
1. Rückwirkende finanzielle Eingliederung des Organträgers im Wege der Verschmelzung
, EFG 2020 S. 1344, NWB OAAAH-58739 – (Rev. BFH: I R 21/20)
(Gustav Liedgens)
Zusammenfassung der Entscheidung
Im vorliegenden Streitfall stritten die Beteiligten darüber, ob die Klägerin im Streitjahr als Organgesellschaft anzuerkennen ist.
Die Klägerin, eine GmbH, war seit 2010 Organgesellschaft der B-GmbH, die vollumfänglich von der C-S.A. gehalten wurde. Die Anteile an der B-GmbH wurden im März 2015 an die A-GmbH & Co. OHG veräußert. Im November 2015 wurde dann die B-GmbH mit steuerlicher Rückwirkung auf zum auf die A-GmbH & Co. OHG verschmolzen. In der Konsequenz war die Klägerin Tochtergesellschaft der A-GmbH & Co. OHG.
Die Klägerin erklärte für 2015, dass die A-GmbH & Co. KG Organträgerin sei und daher ein zu versteuerndes Einkommen i. H. v. 0 €. Die Veranlagung erfolgte zunächst erklärungsgemäß. Das Finanzamt legte gegenüber der Klägerin die Auffassung dar, dass die Voraussetzungen einer Organschaft nicht erfüllt seien, weil die Voraussetzungen einer Organschaft nur vom Beginn des Wirtschaftsjahres erfüllt seien, wenn dem ü...BStBl 2011 I S. 1314